Ab 3. April ...
... gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.
Bitte informieren Sie sich vor jedem geplanten Besuch über die jeweils gültigen Auflagen und Maßnahmen.
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