Wichtig
Ende der Corona-Maßnahmen

Die Landesregierung hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr und für Personal in Arztpraxen
Mit einer Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen.
Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig vom 31.01.2023 – 28.02.2023)
Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg hier
Hotline (deutsch) Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr unter 0711 904-39555
Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch: von 9 – 17 Uhr 0711 410-11160
Ab Sonntag, 03. April 2022 werden alle durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen in Baden-Württemberg und Bayern aufgehoben.
Ab Freitag, 1. April 2022, sind in der Schweiz die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.
Wir empfehlen im Innenbereich weiterhin die Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln. Aufgrund der Infektionszahlen kann der Anbieter die FFP-2 Maskenpflicht weiterhin anwenden.
Bitte informieren Sie sich vor jedem geplanten Besuch über die jeweils gültigen Auflagen und Maßnahmen.
Die Gesundheit ist das höchste und wichtigste Gut, das wir haben, deren Schutz über allem steht. Bleiben Sie gesund.